Bildungskommission

Die Bildungskommission besteht aus 6 Mitgliedern (inkl. das für das Ressort Bildung und Kultur verantwortliche Gemeinderatsmitglied und einem Präsidenten) und ist unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Gemeinderates im Sinne des Gesetzes über die Volksschulbildung (VBG) für die Ausgestaltung des kommunalen Volksschulangebots zuständig. Die Schulleitung nimmt an den Sitzungen der Bildungskommission mit beratender Stimme teil.

 

 

 

 

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