Am 1. August 2016 ist die neue Regelung bezüglich Schuleintrittsalter gemäss § 12 VBG in Kraft getreten.

Kinder, die bis zum 31. Juli das 5. Altersjahr vollenden, haben im Schuljahr, welches am 1. August des gleichen Jahres beginnt, den Kindergarten zu besuchen.

Auch jüngere Kinder können freiwillig in den Kindergarten eintreten, sofern diese die Anforderungen bezüglich Schulweg, Blockzeiten und Selbstständigkeit erfüllen. Der freiwillige Eintritt kann sowohl im August als auch im Februar des laufendenden Schuljahres erfolgen.

 

 

 

 

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