1. Jokerhalbtage
Jeder Lernender und jedem Lernenden stehen pro Schuljahr maximal vier Halbtage zur Verfügung, welche sie oder er zu einem frei wählbaren Zeitpunkt unbegründet einziehen kann. Diese Halbtage können einzeln oder blockweise bezogen werden. Die Inhalte der verpassten Lektionen müssen durch die Lernenden immer nachgeholt werden. Die Lehrpersonen müssen mindestens eine Woche vorher durch die Erziehungsberechtigten schriftlich informiert werden.
 

2. Urlaub bis 3 aufeinanderfolgende Schultage
Jeder Lernender und jedem Lernenden stehen pro Schuljahr maximal ein Urlaub von bis zur 3 aufeinanderfolgende Schultage zur Verfügung, welche sie oder er zu einem frei wählbaren Zeitpunkt mit einer schriftlichen Begründung einziehen kann. Dieser Urlaub muss blockweise bezogen werden. Die Inhalte der verpassten Lektionen müssen durch die Lernenden immer nachgeholt werden. Die Lehrpersonen müssen mindestens zwei Wochen vorher durch die Erziehungsberechtigten schriftlich informiert werden.
Während der ersten und letzten Schulwoche eines Schuljahres sowie während festgelegten Klassen- und Schulprojekten (Herbstwanderung, Projektwoche, Schulsporttage, Lehrausflüge, Schulreisen, Klassenlager) kann kein Urlaub bezogen werden.

3. Urlaub
Urlaubsgesuche, die nicht mit den Jokerhalbtagen abgedeckt werden können, müssen mindestens drei Wochen im Voraus bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden. Jeder Lernender und jedem Lernenden stehen ein Urlaub für die Schulperiode KG bis 6. Klasse zur Verfügung. Urlaubsgesuche müssen mindestens drei Wochen im Voraus bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.

Während der ersten und letzten Schulwoche eines Schuljahres sowie während festgelegten Klassen- und Schulprojekten (Herbstwanderung, Projektwoche, Schulsporttage, Lehrausflüge, Schulreisen, Klassenlager) kann kein Urlaub bezogen werden.

 

 

 

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